3. Änderungen abstimmen
Wenn
es doch mal anders läuft als geplant: Jede Änderung am ursprünglichen
Brandschutzkonzept muss sowohl mit den Verantwortlichen als ggf. auch
mit den zuständigen Behörden abgesprochen werden. Nur so sind
Brandschutzunternehmen und Betreiber rechtlich auf der sicheren Seite
und das Gebäude im Brandfall sicher.